Wie frei entscheidet ein Franchise-Unternehmer

Wie steht es eigentlich um die Rechte und Pflichten von Franchisenehmern? Einerseits wird dieser Weg in die Selbstständigkeit durch vorhandenes Know-how eines etablierten Konzeptes abgesichert, doch andererseits ist man als Franchisenehmer in seiner unternehmerischen Freiheit eingeschränkt. Daher werden Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit eines Franchise-Unternehmers häufig diskutiert. FranNet hat beim Rechtsexperten nachgefragt, wie frei man in seinen Entscheidungen wirklich ist.

FranNet: Herr Niklas, Sie sind Rechtsanwalt und ausgewiesener Spezialist für Franchiserecht. Kann ein Franchisenehmer die Entscheidungen in seinem Unternehmen selbst treffen oder muss er sich immer nach den Vorgaben seines Franchisegebers richten?

Niklas: Die Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Aber grundsätzlich ist ein Franchisenehmer bezüglich der Umsetzung des Geschäftskonzepts des Franchisegebers an dessen Vorgaben gebunden. In der normalen Gestaltung seines Arbeitsalltages jedoch ist der Franchisenehmer wie jeder andere Unternehmer frei. Wie stark die Bindung des Franchisenehmers an Vorgaben des Franchisegebers ist, hängt aber auch vom konkreten Franchisesystem ab. Denn es gibt da manchmal große Unterschiede. Bisweilen bestehen weitreichende Freiheiten, andere Franchisegeber wollen alles überprüfen. Es kommt aber auch auf die Branche an. In der Beratung oder im Handwerk beispielsweise sind die Freiheiten in der Regel größer als in der Systemgastronomie oder im Einzelhandel. Aber es ist natürlich auch eine Frage der Persönlichkeit, inwieweit der einzelne Franchisenehmer sich in seiner unternehmerischen Tätigkeit eingeschränkt fühlt. So mancher ist ja dankbar, sich in vielen Fragen von den Rahmenbedingungen eines Franchise-Systems lenken lassen zu können. Andere fühlen sich schnell in ihrer Kreativität eingeschränkt.

FranNet: Grundgedanke des Franchisings ist es, ein erprobtes Geschäftskonzept für die Selbstständigkeit am eigenen Standort zu nutzen. Bei einer Existenzgründung mit Franchise muss man die wesentlichen Dinge nicht mehr neu erfinden. Sind damit auch strenge Vorgaben verbunden?

Niklas: Als Franchisenehmer erhält man den Schutz des Systems und dessen Vorgaben. Das erleichtert zunächst die Startphase. Solche Vorgaben sollten also auch als Selbstschutz vor den Gefahren riskanter unternehmerischer Entscheidungen angesehen werden. Wichtig ist aber, dass ein Franchisesystem genau diejenigen Parameter des Konzeptes vorgibt, die auch für den bisherigen Erfolg verantwortlich sind.

FranNet: Was bedeutet das für den Kunden?

Niklas: Ein erfolgreiches Franchisekonzept bietet meistens auch die Stärke einer etablierten Marke. Der Kunde hat daher an einen Franchisebetrieb eine bestimmte Erwartungshaltung, die er mit der jeweiligen Marke verbindet. Dieser Kundenerwartung kann der einzelne Franchisenehmer nur gerecht werden, wenn er die Erwartungen des Kunden und damit auch das Markenversprechen des Franchisegebers erfüllt. Klare Vorgaben sind auch aus diesem Grund unentbehrlich.

FranNet: In welchen Bereichen können Franchisenehmer denn frei entscheiden?

Niklas: Wie jeder andere Selbstständige können Franchisenehmer über ihre eigenen Arbeitszeiten selbst entscheiden, das betrifft z.B. auch den Urlaub. Der Franchisenehmer entscheidet auch weitgehend selbst, wann er sein Geschäft öffnet. Hier sind u.U. mietvertragliche Verpflichtungen zu beachten, beispielsweise wenn es Vorgaben in einem Einkaufszentrum gibt. Franchisenehmer können und müssen sich ihre Mitarbeiter selbst aussuchen und Arbeitsverträge aushandeln, wobei hier bisweilen bestimmte Anforderungsprofile vom Franchisegeber definiert sind. In den meisten Franchisesystemen kann das Sortiment auch einen bestimmten Anteil an sog. Diversifikationsprodukten enthalten, beispielweise lokale oder regionale Spezialitäten.

FranNet: Und wie sieht es bei der Preisgestaltung aus?

Niklas: Grundsätzlich gehört natürlich auch immer eine bestimmte Gestaltung der Endkundenpreise zu einem jeden Geschäftskonzept. Dennoch sind strenge Preisvorgaben bereits aus kartellrechtlichen Gründen unzulässig. Erlaubt jedoch sind unverbindliche Preisempfehlungen sowie die Vorgabe von Höchstpreisen durch den Franchisegeber. Auch ist es zulässig, im Rahmen zeitlich begrenzter Sonderaktionen Preise einheitlich für das gesamte Franchisesystem festzulegen. Ansonsten aber behält der Franchisenehmer, nicht zuletzt auch als Ausdruck seiner unternehmerischen Selbstständigkeit,  seine Preissetzungshoheit.

FranNet: Der einheitliche Marketingauftritt ist aber unvermeidlich?

Niklas: Jedes gute Franchise-System wird entsprechende Vorgaben für das Corporate Identity machen. In diesem Rahmen bestimmt der Franchisenehmer in der Regel auch über konkrete Marketing- und Werbemaßnahmen und die inhaltliche und äußerliche Gestaltung seiner Internetseite bzw. seiner eigenen Social-Media Accounts und derjenigen seiner Franchisenehmer.

FranNet: Wie kann man seine persönliche Eignung als Franchisenehmer prüfen?

Niklas: Die Frage der Selbst- bzw. Fremdbestimmung in einem Franchisesystem ist auch eine Frage der persönlichen Eignung als Franchisenehmer und des zur eigenen Persönlichkeit passenden Systems. Zunächst empfehle ich eine realistische Selbsteinschätzung der eigenen Wünsche hinsichtlich Kreativität  und der damit verbundenen Angst vor Einengung. Letztlich muss man  im Falle einer Entscheidung für ein Franchise-System bereit sein, den vorgegebenen Rahmen zu akzeptieren und als etwas für den Erfolg Notwendiges anzuerkennen.

FranNet: Herr Niklas, vielen Dank für das Gespräch und die Einblicke in die Rechte und Pflichten von Franchisenehmern!

 

Rechtsexperte Martin Niklas

Rechtsanwalt Martin Niklas Franchise-Experte FranNet Blog

ist 1968 geboren und studierte Rechtswissenschaften in Bonn. Seit 2004 ist er als selbständiger niedergelassener Anwalt tätig. Sein Herz schlägt für das Franchiserecht. Er ist assoziierter Experte des Deutschen Franchiseverbandes und Buchautor des Standardwerkes „Der Franchisevertrag“ im Springer-Gabler Verlag. (Foto: Niklas)

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Bild: Gerd Altmann @ Pixabay